bAV zum Nulltarif – Vermögenswirksame Leistungen wirksam nutzen
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sollten ursprünglich dazu dienen staatlich gefördert Vermögen zu bilden. Zum einen ist aber die Palette der geförderten Produkte eingeschränkt, zum anderen greift die Förderung nur im Niedriglohnsektor. Das führt dazu, dass die vermögenswirksamen Leistungen in vielen Fällen in voller Höhe steuer- und sozialabgabenpflichtig sind.
Deshalb ist es i. d. R. günstiger, die VL für die betriebliche Altersversorgung (bAV) zu nutzen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren demnach die Umwandlung der VL zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung. Diese „bAV zum Nulltarif“ ermöglicht, das gleiche Nettogehalt verfügbar zu haben, wie ohne bAV.
Welcher Betrag zusätzlich zu den VL umgewandelt wird, hängt von der individuellen Abgabenbelastung des Arbeitnehmers ab. Es handelt sich bei der „bAV zum Nulltarif“ also im Grunde um eine klassische Entgeltumwandlung, daher gelten die von dort bekannten Grundzüge.
Ohne Umwandlung VL | Mit Umwandlung VL | |
Mtl. Bruttogehalt | 3.040,00 Euro | 2.961,30 Euro |
Davon VL | 40,00 Euro | 0 Euro |
Umwandlung VL in bAV | 0 Euro | 40,00 Euro |
Abzüglich Steuer* | 488,71 Euro | 465,81 Euro |
Abzüglich Sozialabgaben | 610,28 Euro | 594,48 Euro |
Mtl. Nettogehalt | 1.941,01 Euro | 1.979,71 Euro |
Sparbeitrag in bAV | 0 Euro | 78,70 Euro |
VL Sparbeitrag | 40,00 Euro | 0 Euro |
Mtl. Auszahlungsbetrag | 1.901,01 Euro | 1.901,01 Euro |
*mtl. Betrachtung auf Basis Lohnsteuer (Grundtabelle 2019), LSt.-Klasse 1 , inkl. Soli/KiSt (Hamburg); GKV-versichert (Zusatzbeitrag 0,9%), Alter 25, kinderlos
Das Rechenbeispiel zeigt: Aus 40 Euro monatlicher Sparrate werden 78,70 Euro, ohne dass sich das Nettoeinkommen verändert. Greift dann noch der Arbeitgeberpflichtzuschuss (§1b Abs. 1b BetrAVG), erhöht sich der Sparbeitrag noch zusätzlich. Natürlich kann die Entgeltumwandlung auch mit höheren Sparbeträgen umgesetzt werden. 2020 liegt der Beitrag, der steuer- und sozialversicherungsfrei genutzt werden kann bei 276 Euro/mtl. (3.312 Euro p. a.). Steuerfrei ist sogar ein Betrag bis 552 Euro/mtl. möglich (6.624 Euro p. a.).
Übrigens, in vielen Tarifverträgen findet sich mittlerweile sogar eine obligatorische Ablösung der VL zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung (sog. Altersvorsorgewirksame Leistungen oder AVWL). Das unterstreicht die Bedeutung des Themas zusätzlich.
Bei der passenden Gestaltung in Ihrem Unternehmen helfen wir Ihnen gern weiter – sprechen Sie uns an.