Bilanzentlastung in der Corona-Krise
Die Corona-Krise hat Deutschland, Europa und die ganze Welt fest im Griff und täglich ergeben sich neue Herausforderungen und Fragestellungen für Unternehmen und für Privatpersonen gleichermaßen. Wir möchten auf zumindest eine positive Entwicklung eingehen, welche unmittelbar die Bewertung von Personalverpflichtungen nach internationaler Rechnungslegung betrifft.
Der Rechnungszins nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) bestimmt sich aus der Rendite von erstklassigen Unternehmensanleihen mit der zugehörigen Laufzeit. Seit 2009 ist der Rechnungszins bekanntlich von einem Niveau von etwa 5,00% auf unter 1,00% gesunken, was zu einer erheblichen Mehrbelastung von Unternehmen mit unmittelbaren Pensionsverpflichtungen geführt hat. Im März hat es nun einen Anstieg der Rechnungszinsen nach IFRS um ca. 1% im Vergleich zum Vormonat gegeben. Im Quartalsabschluss führt dies, für typische Pensionsbestände, zu einer bilanziellen Entlastung von bis zu 10% bei der Pensionsverpflichtung.
Nach deutschem Handelsrecht ist eine Durchschnittsbildung zur Bestimmung des Rechnungszinses vorzunehmen. Hier hat die aktuelle Rechnungszinsentwicklung also nur einen geringfügigen Einfluss. Jedoch wird, wenn sich das aktuelle Zinsniveau bis zum Jahresende hält oder sogar verbessert, der Zinsänderungseffekt um 50% geringer ausfallen als es noch im Jahr 2019 der Fall war. Ab dem Jahresabschluss zum 31.12.2023 wäre zudem der Unterschied zwischen dem 10- und 7-Jahresdurchschnitt vernachlässigbar.
Der Anstieg der Rechnungszinsen wirkt zunächst überraschend, so sind doch die Renditen für Staatsanleihen auf einem dauerhaften Tiefstand und zudem die Aktienkurse kürzlich massiv gefallen. Anders verhält es sich jedoch bei den Renditen erstklassiger Unternehmensanleihen, aus welchen sich der Rechnungszins zur Bewertung von Personalverpflichtungen maßgeblich bestimmt. Den zugrunde liegenden Anleihen wird durch die Auswirkungen von Corona ein erhöhtes Risiko zugesprochen, womit die Kurse sinken, im Zuge dessen die Renditen steigen.
Damit wird auch klar, dass der jüngst beobachtete Zinsanstieg nur vorübergehend sein könnte. Die nunmehr risikoreichen Anlagen könnten ihr hervorragendes Rating verlieren und dürften damit nicht mehr berücksichtigt werden. Zusätzlich könnte sich durch die unklaren Folgen der Verbreitung des Corona-Virus die Nachfrage nach Staatsanleihen zusätzlich erhöhen. Dies führt ebenso zu einem sinkenden Rechnungszins.
Über die Entwicklung des Rechnungszinses nach IFRS sowie die Zinsprognose für die Bewertung nach deutschem Handelsrecht informieren wir zu jedem Monatsende auf unserer Homepage.
TPC bietet langfristig angelegte Analysen für Pensionsverpflichtungen und andere Personalverpflichtungen nach allen Rechnungslegungen an. Wenden Sie sich gerne an Ihren Berater und besprechen mit ihm die Szenarien, für welche Sie eine Einschätzung der zukünftigen bilanziellen Entwicklung benötigen.
Unternehmen, welche ihre Pensionsverpflichtungen über Vermögenswerte abgesichert haben, stehen wegen der Auswirkungen des Corona-Virus vor einem zusätzlichen Problem. Der Wert des Deckungsvermögens sinkt erheblich, sofern dieses beispielsweise in Aktien oder Fonds angelegt ist. Der Wert von Rückdeckungsversicherungen nach klassischen Vorsorgekonzepten bleibt hingegen von den jüngsten Entwicklungen unbeeinflusst.
TPC berät auch in Fragen der Deckung von Pensionsverpflichtungen und gibt Handlungsoptionen. Denn gleichzeitig bietet die derzeitige Situation auch Chancen für eine neue Ausrichtung bei der Ausfinanzierung.