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Fachkräftemangel: Neue Chancen in der Personalplanung

Praxiserfahrungen seit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung (gRV) – Strategische Neuausrichtung in der Personalplanung notwendig und neue Herausforderungen in der bAV.

Der Führungskräftemangel ist allgegenwärtig, aber es eröffnen sich völlig neue Chancen für Ihr Unternehmen. Seit dem 1. Januar 2023 hat der Gesetzgeber die Hindernisse für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer beseitigt, indem er die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung (gRV) vollständig aufgehoben hat. Diese Veränderung verlangt nach einer strategischen Neuausrichtung in der Personalplanung und bringt gleichzeitig neue Herausforderungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) mit sich.

Früher mussten Arbeitnehmer, die eine vorgezogene Altersrente aus der gRV bezogen und gleichzeitig erwerbstätig waren, ihre finanzielle Situation genau abwägen. Zusätzliches Einkommen wurde auf die Rente angerechnet und führte zu Kürzungen. Unternehmen hatten Schwierigkeiten, Leistungsträger trotz vorgezogener Rente weiterhin zu halten.
Doch nun ermöglicht diese Gesetzesänderung den gleichzeitigen Bezug einer vorgezogenen Altersrente und einer Erwerbstätigkeit ohne finanzielle Einbußen. Dabei erfüllen viele derjenigen, die eine vorgezogene Rente beziehen, auch die Voraussetzungen für vorzeitige Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung.

Das eröffnet Ihrem Unternehmen völlig neue Möglichkeiten in der strategischen Personalplanung. Sie können hochqualifizierte Mitarbeiter länger binden und dem Arbeitskräftemangel entgegenwirken.

Angesichts der alternden Bevölkerung und des steigenden Fachkräftemangels können Sie Ihren Mitarbeitern flexible Übergänge in den Ruhestand bieten, die den gleichzeitigen Bezug von Erwerbseinkommen, gesetzlicher Altersrente, betrieblicher Altersversorgung und Freistellungsentgelt ermöglichen.

Unterschiedliche Mitarbeitergruppen erfordern differenzierte Ansätze:

  • Führungskräfte und Spezialisten haben besondere Bedeutung für den Unternehmenserfolg. Wir helfen Ihnen, Anreizsysteme zu entwickeln, um frühzeitige Renteneintritte zu verhindern.
  • Durchschnittlich verdienende Mitarbeiter haben vielfältige Vorstellungen, die es zu klären gilt.
  • Geringverdiener benötigen spezielle Lösungen, da sie häufig bis zur Regelaltersgrenze arbeiten müssen.

Damit Ihre Mitarbeiter ihre Ruhestandspläne im Einklang mit Ihren betriebswirtschaftlichen Zielen gestalten können, ist es wichtig, rechtzeitig strategische Überlegungen anzustellen.

Fragen, die Sie als Arbeitgeber berücksichtigen sollten:

  • Wie sieht unsere demographische Personalstrategie aus?
  • Haben wir einen Überblick über die Altersstruktur unserer Belegschaft und die bevorstehenden Abgänge?
  • Kennen wir die persönlichen Voraussetzungen und Pläne unserer Mitarbeiter für den individuellen Rentenbeginn?
  • Wie müssen wir unsere Benefits wie z. b. betriebliche Altersversorgung, Zeitwertkonten und Gesundheitsförderung an die neuen Rahmenbedingungen anpassen?

Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Überprüfung, Neuordnung und Gestaltung ihres Benefitskonzeptes, um die neuen Chancen zur Reduzierung des Fachkräftemangels zu nutzen.

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