Heubeck Richttafeln 2018 G wegen inkonsistenter Datengrundlage überarbeitet
Im Juli diesen Jahres wurden die neuen Richttafeln (RT 2018 G) der Heubeck Richttafeln AG veröffentlicht. Die Heubeck Richttafeln werden von den Finanzbehörden für üblich als allgemeinverbindlich anerkannt. Sie sind regelmäßig die Basis für die Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten im Zusammenhang mit Pensionszusagen.
Erstmals wurden bei der Sterblichkeit auch sozioökonomische Faktoren berücksichtigt, wodurch sich, neben anderen Einflussfaktoren, tendenziell eine höhere Lebenserwartung und dadurch höhere Pensionsrückstellungen ergeben. Insgesamt rechnete die Heubeck AG bei Veröffentlichung im Juli mit einer Steigerung der Teilwerte für Direktzusagen.
Am 26.09.2018 teilt die Heubeck AG mit, dass bedingt durch Inkonsistenzen der verwendeten Datengrundlagen, der Einfluss der sozioökonomischen Faktoren auf die Minderung des Sterblichkeitsrisikos überbewertet wurde. Die Richttafeln 2018 G wurden daher temporär ausgesetzt und zwischenzeitlich überarbeitet. Die Steigerungen in der Steuerbilanz betragen ca. 0,5 – 1,2% und 1,0 – 2,0% in der Handelsbilanz. Von einer steuerlichen Anerkennung der Richttafeln 2018 G geht die Heubeck AG weiterhin aus.
Nach Einschätzung von Experten kann auch weiterhin vom Einsatz der Richttafeln zum Bilanzstichtag (31.12.2018) ausgegangen werden.