Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt wichtige Neuerungen
Ende 2016 wurde das Gesetzgebungsverfahren zum Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) auf den Weg gebracht. Damit geht die Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in das parlamentarische Verfahren.
Ziel der Bundesregierung ist, die Verbreitung von Betriebsrenten vor allem bei Geringverdienern und in kleineren Betrieben zu erhöhen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Damit unterstreicht die Politik ihr Anliegen, die bAV als zweite tragende Säule der Altersversorgung in Deutschland zu stärken und nachhaltig zu verankern.
Noch ist das Gesetzt nicht verabschiedet. Die Verabschiedung ist aber noch in dieser Legislaturperiode angestrebt. Einzelne Punkte werden noch diskutiert. Es besteht aber Einigkeit, dass sich an den Eckpunkten keine wesentlichen Änderungen ergeben werden.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
- Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens für Versorgungszusagen im Wege der Direktversicherung, der Pensionskasse und des Pensionsfonds auf 8% der BBG (§ 3 Nr. 63 EStG)
- Staatszuschuss für Neuzusagen an Geringverdiener (für Arbeitgeber bei einer arbeitgeberfinanzierten bAV)
- Überarbeitung der uneingeschränkten Anrechnung der bAV auf Grundsicherung (Freibetrag in Höhe von 100,- € bis 200,- €)
- Nachdotierungsmöglichkeiten für Jahre mit ruhendem Dienstverhältnis und Vervielfältiger
- Verbesserungen bei der (betrieblichen) Riester-Rente
- Neue Zusageform: Tarifparteien erhalten Möglichkeit zur reinen Beitragszusage (Sozialpartnermodell)
- Einführung von Options-Systemen durch Tarifvertragsparteien (Opting-out-Modelle)
Unsere Empfehlung:
Das neue Gesetz bringt positive Ansätze, aber auch wesentliche Veränderungen mit sich. So sollen beispielsweise bei der sogenannten reinen Beitragszusage Garantien und das Kapitalwahlrecht entfallen. Auch optionale Sicherungsbeiträge des Arbeitgebers sollen eingeführt werden.
Überprüfen Sie deshalb im Jahr 2017 Ihr bestehendes betriebliches Versorgungssystem in Anbetracht der geplanten Neuregelungen. So können Sie bestehende Gestaltungsspielräume nutzen.