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Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt wichtige Neuerungen

Ende 2016 wurde das Gesetzgebungsverfahren zum Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) auf den Weg gebracht. Damit geht die Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in das parlamentarische Verfahren.

Ziel der Bundesregierung ist, die Verbreitung von Betriebsrenten vor allem bei Geringverdienern und in kleineren Betrieben zu erhöhen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Damit unterstreicht die Politik ihr Anliegen, die bAV als zweite tragende Säule der Altersversorgung in Deutschland zu stärken und nachhaltig zu verankern.

Noch ist das Gesetzt nicht verabschiedet. Die Verabschiedung ist aber noch in dieser Legislaturperiode angestrebt. Einzelne Punkte werden noch diskutiert. Es besteht aber Einigkeit, dass sich an den Eckpunkten keine wesentlichen Änderungen ergeben werden.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

Unsere Empfehlung:

Das neue Gesetz bringt positive Ansätze, aber auch wesentliche Veränderungen mit sich. So sollen beispielsweise bei der sogenannten reinen Beitragszusage Garantien und das Kapitalwahlrecht entfallen. Auch optionale Sicherungsbeiträge des Arbeitgebers sollen eingeführt werden.

Überprüfen Sie deshalb im Jahr 2017 Ihr bestehendes betriebliches Versorgungssystem in Anbetracht der geplanten Neuregelungen. So können Sie bestehende Gestaltungsspielräume nutzen.

Wir unterstützen Sie gerne dabei. Sprechen Sie uns an!