Erhöhung des Förderungsrahmen nach § 3 Nr. 63 EStG (Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds)
Der Förderhöchstbetrag nach § 3 Nr. 63 EStG ist angelehnt an die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung (West). Entsprechend wurde der Förderrahmen zum 01.01.2019 angepasst. Die Beiträge sind in 2019 bis 268 Euro monatlich steuer- und auch sozialabgabenfrei. Weitere 268 Euro monatlich sind steuerbefreit, wobei Beiträge, die zu pauschalbesteuerten Direktversicherungen und Pensionskassen geleistet werden, davon abgezogen werden.
Praxistipp: Nutzen Sie den neuen Förderrahmen. Übrigens, bietet sich bei vielen Versicherern die Möglichkeit einer automatischen Anpassung der Direktversicherung an steigende Förderbeträge (BBG-Dynamik). Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie.