PSV Beitragssatz 2013
Der Pensions-Sicherungs-Verein, Köln, der im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten weiter zahlt, hat seinen Beitragssatz für das Jahr 2013 auf 1,7 (Vorjahr 3,0 Promille) festgesetzt. Damit muss die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr einen deutlich niedrigeren Betrag für die Pensionssicherung insolventer Unternehmen aufbringen wie im Vorjahr.
Der Beitragssatz wird bezogen auf die von den Arbeitgebern bis 30. September 2013 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die abgesicherten Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen, die sich auf rd. 311 Mrd. € addieren. Insgesamt müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr somit rd. 529 Mio. € (im Vorjahr rd. 912 Mio. €) zahlen.
Der niedrigere Beitrag resultiert daraus, dass gegenüber dem Vorjahr zwar mehr Insolvenzen eingetreten sind, größere Schäden jedoch ausgeblieben sind und eine deutlich niedrigere Anzahl von Versorgungsberechtigten zu verzeichnen war. Der für das Jahr 2013 festgelegte Beitragssatz liegt somit ebenfalls deutlich unter dem längjährigen durchschnittlichen Beitragssatz von 3,0 Promille.
Im Pensions-Sicherungs-Verein sind rd. 93.600 Unternehmen Mitglied.
Rechtsgrundlage ist das Betriebsrentengesetz. Hierin ist dem PSVaG ein Umlageverfahren zur Ausfinanzierung seiner Leistungen vorgeschrieben. Deshalb spiegelt sich die Schadenentwicklung eines Jahres im jeweiligen Beitragssatz wider.