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Rückgedeckte Pensionszusagen: Neue Bewertung durch IDW

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat am 30.04.2021 den IDW Rechnungslegungshinweis: „Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen“ (IDW RH FAB 1.021) verabschiedet.

In Folge dessen sind spürbare Auswirkungen auf die Handelsbilanz möglich und es besteht Handlungsbedarf bei Pensionszusagen und Unterstützungskassen mit Rückdeckungsversicherungen.

Detaillierte Informationen hierzu haben wir für Sie in Form eines Übersichtsblatts zusammengestellt. Über den folgenden Button können Sie es kostenfrei aufrufen und herunterladen:


Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber?

Auch wenn die neue Handhabung erst für Stichtage ab einschließlich dem 31. Dezember 2022 verpflichtend anzuwenden ist, sollten sich Unternehmen mit versicherungsrückgedeckten Direktzusagen und Unterstützungskassen zeitnah mit der Neuerung auseinandersetzen und mit den versicherungsmathematischen Gutachtern des TPC Competence Centers Mathematik die konkrete Umsetzung besprechen.

Ihre bekannten Ansprechpartner oder die Kolleginnen und Kollegen unter der Rufnummer 06222 308-8212 stehen Ihnen bei Fragen gerne unterstützend zur Seite.

Bei Fragen sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie.